Die Tätigkeit umfasst das fachgerechtes assistieren bei allen radiologischen Untersuchungen sowie die Vorbereitung, Betreuung und Überwachung der Patientinnen und Patienten, ergänzt durch Leistungserfassung und Materialbewirtschaftung. Vorausgesetzt wird ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis im Pflege- oder Betreuungsbereich oder ein entsprechendes ausländisches Diplom mit SRK-Anerkennung. Das Arbeitsverhältnis kann in Teilzeit ausgeübt werden.
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