Die Tätigkeit umfasst das Durchführen von Sicherheitskontrollen bei kleinen, mittleren und spezialisierten Anlagen sowie die Beratung von Kunden bei der Erstellung von Berichten und Nachweisen. Zusätzlich werden Kurse für Fachkräfte geplant und eigenständig durchgeführt, unter anderem in Lehrgängen zur Prüfungsvorbereitung nach NIV Art. 14 und 15. Erforderlich sind eine Ausbildung als Elektrosicherheitsberater:in mit eidg. FA, Elektro-Projektleiter:in oder eidg. dipl. Elektroinstallateur:in.
(KI generierte Zusammenfassung)
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