Die Tätigkeit umfasst die Erteilung von Bewilligungen in den Umweltbereichen Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Lärmschutz, Störfallvorsorge und Abfallwesen sowie die umweltrechtliche Beurteilung von Bauprojekten und technischen Verfahren in industriellen und gewerblichen Betrieben. Zu den Aufgaben gehören zudem die Durchführung von Betriebskontrollen, das Auslösen von Sanierungen und die Beratung von Betrieben in Umweltschutzfragen. Vorausgesetzt wird ein technischer oder naturwissenschaftlicher Abschluss mit Berufserfahrung.
(KI generierte Zusammenfassung)
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